Pflegekassen

Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Ihre Pflegekasse, egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, lässt ein Gutachten erstellen mit dem festgelegt wird, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Um Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist, stellen. Weitere Informationen und Vordrucke zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage Ihrer Pflegekasse.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de.

Gesetzlich pflegeversicherte Personen können eine Beratung Ihrer jeweiligen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen

Privat versicherte Personen können sich an die compass private Pflegeberatung GmbH wenden. Sie bietet folgende Arten der Beratung an:

compass private pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Tel.: 0800 / 10 18 80 0 (bundesweit gebührenfrei)
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.pflegeberatung.de