Vorsorge
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Diese Situation kann jederzeit eintreten und ist keine Frage des Alters. Daher ist es wichtig sich schon einmal im Vorfeld mit folgenden Fragen zu befassen:
- Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet für mich?
- Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
oder noch konkreter gefragt:
- Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
- Wer kümmert sich um mein E-Mail-Postfach und meine sonstigen Online-Aktivitäten?
- Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
- Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
- Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
- Wie werde ich ärztlich versorgt?
- Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
und überhaupt:
- Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten. Darüber hinaus lohnt es sich, sich mit folgenden Themen zu beschäftigen:
Die Vollmacht ermöglicht hilfsbedürftigen Personen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.In einer Vollmacht können eine oder mehrere Personen des Vertrauens benannt werden, die bereit sind, im Bedarfsfall für die hilfsbedürftige Person zu handeln.
Mit der Erstellung einer Vollmacht legen die Personen selbst fest, wer welche Angelegenheiten regeln soll. Wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, dann muss eine entsprechende Vertretungsregelung bedacht werden.
Ohne Vollmacht können selbst Angehörigen im Rechtsverkehr keine rechtsverbindlichen Erklärungen für die Betroffenen abgeben.
Mit einer Betreuungsverfügung haben hilfsbedürftige Personen die Möglichkeit, eine Person vorzuschlagen, die im Bedarfsfall ihre Betreuung übernehmen soll.
Wenn bereits im Rahmen einer Vollmacht bestimmt wurde, dass die dort genannte Vertrauensperson die gesetzliche Betreuung im Bedarfsfall übernehmen soll, wird keine gesonderte Betreuungsverfügung benötigt.
Eine Betreuungsverfügung kann nur dann zum Zuge kommen, wenn keine Vollmacht erstellt wurde bzw. wenn die bevollmächtigte Vertrauensperson nicht die gesetzliche Betreuung übernehmen soll.
In einer Patientenverfügung kann im Voraus schriftlich festgelegt werden, ob und wie eine hilfsbedürftige Person in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte, wenn sie das selbst nicht mehr entscheiden kann.
Auf diese Weise kann die hilfsbedürftige Person Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Es ist empfehlenswert die Patientenverfügung aufgrund der Beweiskraft schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden“ oder „wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“ sollten vermieden werden. Vielmehr sollte individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen und welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden soll. Es empfiehlt sich, die Einstellung zum Leben und persönliche Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufzunehmen. Darüber hinaus können zur Erläuterung von medizinischen Aspekten Gespräche mit einem Arzt/einer Ärztin hilfreich sein.
Für Fragen und weitere Informationen können Sie sich wenden an:
Die Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen steht allen Bürger_innen für Beratungen zum Thema Vorsorge und Betreuung zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.
Kontakt:
StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
E-Mail: betreuungsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorge
Ansprechpersonen:
Betreuungen für Erwachsene | StädteRegion Aachen
Die Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden sie hier.
Veröffentlichungen: